Ferientermine

Alle Ferientermine und Feiertage entnehmen Sie folgender Seite:


https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html

Zeugnistermine

Alle Zeugnistermine entnehmen Sie folgender Seite:


https://www.km.bayern.de/ministerium/termine.html

Termine GS Hepberg

Datum Was? Für wen? Info
15.09.26 1. Schultag 1. U-Ende 10.35 Uhr
1. Schultag 2.-4. U- Ende 11.20 Uhr
16.09.-18.09.26 1. Schulwoche 1.-4. U-Ende 11.20 Uhr
23./24.09.26 Klassenfotos 1.-4. Elternbrief
22.09.26 Elternabend 1./2. 18.00 Uhr
24.09.26 Elternabend 3./4. 18.00 Uhr
06.10.26 Erntedank-Gottesdienst 1.-4.
ab 02.10.26 Schwimmen 3.-4.
12.10.26 Wandertag 1.-4.
24.11.26 Elternsprechtag 1.-4. ab 17.00 Uhr
Elternabend Übertritt 4.
28.11.26 Dorfweihnacht 1.-4.
Adventsfenster 1.-4.
22.12.26 Weihnachtsgottesdienst 1.-4.
22.01.27 Zwischeninformation 4.
02.02.27 Elternabend Schuleinschreibung
04.02.27 Fasching 1.-4.
19.02.27 Zwischenzeugnis/LEG-Bögen 1. - 3.
Datum Was? Für wen? Info
März 2027 Schuleinschreibung
16.03.27 Oster-Gottesdienst 1. -4.
ab April 27 Jugendverkehrsschule 4.
Projekt Körperwunderwerkstatt 4.
03.05.27 Übertrittszeugnis 4.
07.05.27 Schulfest 1.-4.
Pausenhofflohmarkt 1.-4.
Juni 27 LEG 1 1.
30.06.27 Kindergarten-Besuchstag
01.07.27 Sportfest
08.07.27 Pausenhofflohmarkt 1.-4.
26.07.27 Wandertag 1.-4.
27.07.27 Gottesdienst 1.-4.
30.07.27 letzter Schultag 1.-4. U-Ende 10:35 Uhr
30.07.27 Verabschiedung 4.

Informationen zur Schuleinschreibung:

Einschulung zum kommenden Schuljahr


Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.

Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr  oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das darauffolgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens zum letzten Schultag vor den Osterferien schriftlich mitteilen.

Geben die Eltern bis dorthin keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.

Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember sechs Jahre alt wird, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.




Schuleinschreibung an der Grundschule Hepberg


  • alle Informationen zur Schuleinschreibung bekommen Sie über das Sekretariat per E-Mail übermittelt.


  • Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de